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Beratung bei Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Es kann im Leben immer Situationen geben, in denen man dauerhaft nicht mehr selbstbestimmt entscheiden und handeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Um diesen Fällen vorzubeugen ist es ratsam, vorsorglich Vollmachten für Personen zu erteilen, denen man vertraut und die im Notfall stellvertretend handeln können. Die in den Vollmachten formulierten Werte und Ziele sind im Bedarfsfall wichtige Informationen zur Orientierung. Für nachstehend benannte Vollmachten und Verfügungen informieren wir ausführlich in Form von Veranstaltungen sowie nach individueller Vereinbarung. Insbesondere bei der Vorsorgevollmacht sind wir auch bei der Erstellung behilflich.

 

VORSORGEVOLLMACHT

Hier legt man fest, welche Person in bestimmten Aufgabenbereichen (z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge) in Notsituationen stellvertretend entscheiden und handeln soll.

  

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Bei der Betreuungsverfügung wird für den Fall einer zukünftig eventuell notwendig werdenden gesetzlichen Betreuung schon im Voraus ein gesetzlicher Vertreter namentlich benannt.

  

PATIENTENVERFÜGUNG

Für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit kann in einer Patientenverfügung vorab festgelegt werden, wie die medizinische Versorgung im Notfall aussehen soll.

  

UNSER ANSPRECHPARTNER

Volker Salzmann                                                               Nina Tielker

Tel.: 02331 9184-21                                                         Tel. 02331 9184-25

salzmann@caritas-hagen.de                                              tielker@caritas-hagen.de