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WfbM St. Laurentius

Ansprechpartner

Leitung

Cornelia von Frantzki

c.v.frantzki@caritas-hagen.de

Meinhard Wirth

m.wirth@caritas-hagen.de

Produktion/Arbeitsvorbereitung
Sozialdienst

Magdalena Christoph

christoph@caritas-hagen.de

Jennifer Zwer

zwer@caritas-hagen.de


Wer sind wir?

Die St. Laurentius-Werkstätte ist als Einrichtung des Caritas-Verbandes Hagen e.V. eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 225 SGB IX.

Sie dient dazu, Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen durch Betreuung, Förderung und berufliche Bildung eine angemessene Beschäftigung und Eingliederung in das Arbeits- und Gesellschaftsleben zu ermöglichen.

Die Werkstätte beteiligt sich neben der Förderung der Menschen mit Behinderung an Projekten, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt erleichtern bzw. ermöglichen sollen. Aktuell arbeitet die Werkstätte an einem Projekt zur Schaffung geeigneter Außenarbeitsplätze.

Seit 1998 ist die Werkstätte in allen Tätigkeitsfeldern und Betriebsteilen zertifiziert nach der Norm DIN EN ISO 9001.

 

 

 

 

 

 

Die Produktion

Seit 1969 Partner für Industrie und Handel
Die St. Laurentius-Werkstätte bietet ca. 440 Werkstattplätze in folgenden Bereichen:

  • Systemlieferant:
    Einkauf, Lagerung, Produktion und Belieferung eines Kunden aus einer Hand
  • Montage und Verpackung
  • manuell und maschinell
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Pflege von Firmen- und Privatanlagen
  • Neuanlagen
  • Baum-, Strauch- und Heckenschnitt
  • Pflasterarbeiten
  • Grabpflege
  • Metallverarbeitung
  • Tischlerei

 

Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Seit 1969 Partner für Menschen mit Behinderung
Zur Verbesserung, Erhaltung oder Wiedergewinnung der erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Menschen mit Behinderung werden arbeitsbegleitend geeignete Maßnahmen angeboten und durchgeführt:

  • Lesen und Vorlesen
  • Kochen
  • Schwimmen, Wandern, Kegeln
  • Fußball, Basketball und andere Ballspiele
  • Dart
  • Rolligymnastik m. Selbstverteidigung
  • Bewegung und Ernährung
  • Postcrossing
  • Malen
  • Zaubern
  • Bewerbungstraining
  • Konzentrations-, Ausdauer- und Belastungstraining
  • PC-Training

 

Darüber hinaus:
Ferienfreizeiten

  • Ausflüge
  • Sommerfest
  • Adventsbasar
  • Vorbereitung und Teilnahme an Gottesdiensten
  • Krankengymnastik

Förderung, Betreuung, Berufsbildung

Förderung, Betreuung und Berufsbildung finden in drei Stufen statt:

  • Eingangsverfahren: In max. drei Monaten wird festgestellt, ob die Werkstätte die geeignete Einrichtung für den jeweiligen Menschen mit Behinderung, welche Förderung sinnvoll und möglich ist, welche ergänzenden Leistungen unter Umständen notwendig sind und wie die Eingliederung geplant werden kann.
  • Berufsbildungsbereich: Im zweijährigen Berufsbildungsbereich werden Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe des Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unter Einschluss angemessener Maßnahmen zur Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit durchgeführt. Die Ergebnisse im Berufsbildungsbereich sind die Entscheidungsgrundlage für den Fachausschuss, ob eine Teilnahme an anderen Bildungsmaßnahmen, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist oder ob andere Maßnahmen erfolgen können (z.B. Vermittlung in einen Außenarbeitsplatz oder in eine Integrationsfirma).
  • Arbeitsbereich: Im Arbeitsbereich werden die Menschen mit Behinderung auf Arbeitsplätzen gefördert, die sich an vergleichbaren Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt orientieren. Dabei werden die unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Es wird ihnen ermöglicht, eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung und ein entsprechendes Entgelt zu erzielen. Weiterhin finden Maßnahmen zur Weitertwicklung der Leistungsfähigkeit und der Persönlichkeit statt. Außerdem wird der Übergang auf den allgemeinen Arbeitmarkt, in Integrationsfirmen oder auf Außenarbeitplätze gefördert.
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